Ein Arbeitszeugnis ist ein entscheidendes Dokument für jeden, der auf dem Arbeitsmarkt aktiv ist. Es fungiert als Nachweis Ihrer beruflichen Laufbahn und bescheinigt Art sowie Dauer Ihrer Anstellung. In Beratungen wird häufig das Fehlen von Zeugnissen thematisiert, mit Begründungen wie: „Ich habe kein Zeugnis erhalten.“ oder „Mir war nicht bewusst, dass ich einen Anspruch darauf habe.“

Um jedoch Ihren beruflichen Weg umfassend darstellen zu können, ist es wesentlich, auf eine vollständige Dokumentation zu achten.

 

Was beinhaltet ein Arbeitszeugnis?

Ein Arbeitszeugnis ist im Grunde ein Bewertungsdokument, das meist bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber ausgestellt wird. Jeder Beschäftigte in Deutschland hat das Recht auf ein solches Dokument. Mit einem qualifizierten Zeugnis können Sie Ihre Chancen bei Bewerbungen verbessern.

Vorsicht geboten ist allerdings bei Zeugnissen, die Unvollständigkeiten, Fehler oder unrichtige Angaben enthalten. Als Arbeitnehmer können Sie nicht die Verantwortung dafür von sich weisen. Es liegt in Ihrem Interesse, das Dokument auf Korrektheit zu überprüfen und notfalls eine Korrektur zu verlangen, da Rechtschreibfehler und sonstige Mängel Ihnen angelastet werden können.

Ein Zeugnis mit unklaren Aussagen kann Ihrer Karriere schaden, ohne dass Sie den Grund dafür kennen – beispielsweise durch nachteilige Formulierungen oder Bewertungen.

 

Wann können Sie ein Arbeitszeugnis beanspruchen?

In Deutschland hat man einen gesetzlichen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Durch die Pflicht zur Zeugniserteilung durch den Arbeitgeber kann das Fehlen eines solchen als negativ ausgelegt werden.

Ein Zeugnis einzufordern, sollte daher als eine Investition in Ihre berufliche Zukunft gesehen werden. Trotz rechtlicher Grundlagen kann die Durchsetzung dieses Anspruchs in der Praxis herausfordernd sein. Diese rechtliche Komplexität bedingt oft eine professionelle Rechtsberatung oder den Beistand eines Fachanwalts für Arbeitsrecht.

Für weiterführende Informationen stellt das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales eine kostenfreie Anlaufstelle dar.

 

Häufig gestellte Fragen zum Arbeitszeugnis

Zu dem Thema Arbeitszeugnis gibt es regelmäßige Anfragen, die wir für Sie nachstehend beantwortet haben. Dennoch empfehlen wir die Konsultation einer Fachperson, da die Praxis oft komplexer ist als die Theorie.

 

  • Verjährungsfristen und Ansprüche bei Arbeitszeugnissen: Der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis verjährt in der Regel nach drei Jahren. Allerdings können Arbeits- oder Tarifverträge kürzere Fristen vorschreiben. Warten Sie nicht zu lange mit dem Anfordern eines Zeugnisses.
  • Die Zwischenzeugnis-Option: Nützlich kann auch ein Zwischenzeugnis sein, um beim Wechsel des Arbeitgebers eine aktuelle Bewertung Ihrer Arbeit vorweisen zu können. Hierbei besteht allerdings kein genereller Rechtsanspruch, und die Erteilung muss gegebenenfalls vor Gericht durchgesetzt werden.
  • Inhalte und Aufbau von Arbeitszeugnissen: Während ein einfaches Zeugnis lediglich Anstellungsart und -dauer beinhaltet, liefert ein qualifiziertes Zeugnis zusätzlich eine Beurteilung Ihrer Leistung und Ihres Verhaltens. Ein aussagekräftiges Zeugnis umfasst Elemente wie Überschrift, Einleitung, Unternehmensbeschreibung sowie eine detaillierte Aufgaben- und Leistungsbeschreibung. Beachten Sie die korrekte Formatierung und stellen Sie sicher, dass Ihr Zeugnis individuell gestaltet und fehlerfrei ist.
  • Die Sprache des Arbeitszeugnisses: Es existiert keine geheime Zeugnissprache. Dennoch hat sich eine Praxis mit bestimmten Formulierungen etabliert, die den Schulnoten ähneln. Seien Sie aufmerksam und stellen Sie sicher, dass Ihr Zeugnis klar und verständlich formuliert ist und Ihr berufliches Wirken korrekt wiedergibt.